Weitere Entscheidungen unten: OLG Koblenz, 18.09.2003 | OLG Dresden, 11.09.2003

Rechtsprechung
   BGH, 02.05.2002 - VII ZR 178/01   

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https://dejure.org/2002,333
BGH, 02.05.2002 - VII ZR 178/01 (https://dejure.org/2002,333)
BGH, Entscheidung vom 02.05.2002 - VII ZR 178/01 (https://dejure.org/2002,333)
BGH, Entscheidung vom 02. Mai 2002 - VII ZR 178/01 (https://dejure.org/2002,333)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Deutsches Notarinstitut

    MaBV §§ 7, 3; BGB §§ 307 Abs. 2, 344, 641

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorlage an den EuGH - Bürgschaft - Sicherung von Geldansprüchen - Mangelhafte Vertragserfüllung - Unterlassene Vertragserfüllung - AGB - Bauträger - Erwerbspreis - Baufortschritt - Unangemessene Benachteiligung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bürgschaft, - im Bauträgervertrag

  • Judicialis

    MaBV § 7; ; EWGRL 93/13 Art. 3 Abs. 1; ; AGBG § 9 Bf; ; AGBG § 24 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MaBV § 7; EWGRL 93/13 Art. 3 Abs. 1; AGBG §§ 9 24a
    Formularmäßige Vereinbarung der Fälligkeit des Erwerbspreises im Rahmen eines Bauträgervertrages

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauträgervertrag - Vorauszahlungspflicht trotz Bürgschaft?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    MaBV §§ 7, 3; BGB §§ 307 Abs. 2, 344, 641
    Unwirksamkeit einer formularvertraglichen Vorleistungspflicht trotz Stellung einer MaBV-Bürgschaft

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    MaBV § 7; AGBG §§ 9, 24 a; RL 93/13/EWG Art. 3 Abs. 1
    Vorlagebeschluss an den EuGH: MaBV-Bürgschaft sichert bei Vorleistung auch Geldansprüche aus Sachmängeln oder Nichterfüllung

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    MaBV § 7; RL 93/13/EWG Art. 3 Abs. 1; AGBG §§ 9, 24a
    Wirksamkeit der AGB eines Bauträgers zur Fälligkeit des Erwerbspreises unabhängig vom Baufortschritt bei Bürgschaftsstellung nach § 7 MaBV

Besprechungen u.ä. (6)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vorleistungspflicht des Erwerbers wirksam, wenn Bauträger Bürgschaft stellt? (IBR 2002, 312)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Welche Ansprüche sichert eine Bürgschaft nach § 7 MaBV? (IBR 2002, 421)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bauträgervertrag: Vorauszahlungspflicht des Erwerbers trotz Stellung einer Bürgschaft gemäß § 7 MaBV unwirksam? (IBR 2005, 156)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2816 (Ls.)
  • ZIP 2002, 1197
  • DNotZ 2002, 652
  • NZBau 2002, 499
  • NZBau 2004, 352 (Ls.)
  • NZM 2002, 754
  • NZM 2004, 400 (Ls.)
  • WM 2002, 1506
  • DB 2002, 1548
  • BauR 2002, 1390
  • ZfBR 2002, 671
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.01.1999 - IX ZR 140/98

    Umfang einer formularmäßigen Vorauszahlungsbürgschaft eines Kreditinstituts

    Auszug aus BGH, 02.05.2002 - VII ZR 178/01
    Es folgt aus dem objektiven Inhalt der Klausel, wie er von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Kreise verstanden wird (vgl. BGH, Urteil vom 14. Januar 1999 - IX ZR 140/98, BauR 1999, 659, 661 = ZfBR 1999, 147, 148).

    Auf beides hat der Bundesgerichtshof bereits hingewiesen (Urteil vom 14. Januar 1999, IX ZR 140/98 aaO).

  • BGH, 19.07.2001 - IX ZR 149/00

    Umfang und Funktion der Bürgschaft nach § 7 MABV

    Auszug aus BGH, 02.05.2002 - VII ZR 178/01
    § 7 MaBV soll den Erwerber auch vor den Nachteilen schützen, die sich daraus ergeben, daß infolge eines Mangels der Wert der geschuldeten Leistung hinter der Höhe der geleisteten Vorauszahlungen zurückbleibt (Urteil vom 19. Juli 2001 - IX ZR 149/00, BauR 2001, 1727, 1730 = ZfBR 2001, 536, 537 = NZBau 2001, 549, 551).
  • BGH, 09.07.1992 - XII ZR 268/90

    Voraussetzungen für Annahme von Verzug und Leistungsverweigerung im

    Auszug aus BGH, 02.05.2002 - VII ZR 178/01
    Die gemäß § 284 Abs. 1 BGB für den Eintritt des Verzugs grundsätzlich erforderliche Mahnung war entbehrlich, weil die Beklagten mit Schreiben vom 14. März 1999 die Bezahlung endgültig und ernsthaft verweigert haben (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 1992 - XII ZR 268/90, NJW-RR 1992, 1226, 1227 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 19.04.2001 - 4 U 83/00

    Formularmäßige Vereinbarung der Befreiung von der Vorleistungspflicht des

    Auszug aus BGH, 02.05.2002 - VII ZR 178/01
    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung unter anderem in BB 2001, 1325 veröffentlicht ist, hat die Revision zugelassen.
  • BGH, 27.07.2006 - VII ZR 276/05

    Rechte der Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft bei Geltendmachung von

    Diese sichert auch solche Ansprüche auf Rückgewähr der Vorauszahlung, die aus einer auf Mängel gestützten Wandelung oder aus einem Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung resultieren (BGH, Beschluss vom 2. Mai 2002 - VII ZR 178/01, BauR 2002, 1390, 1391 = NZBau 2002, 499 = ZfBR 2002, 671; Urteil vom 18. Juni 2002 - XI ZR 359/01, BGHZ 151, 147, 151; Urteil vom 22. Oktober 2002 - XI ZR 393/01, BauR 2003, 243 = NZBau 2003, 98 = ZfBR 2003, 140).
  • BGH, 09.12.2010 - VII ZR 206/09

    Bürgschaft nach MaBV bei Zahlung nach Baufortschritt: Sicherung von Ansprüchen

    Vor diesem Hintergrund hat der Bundesgerichtshof Bürgschaften gemäß § 7 Abs. 1 MaBV allgemein als Vorauszahlungsbürgschaften angesehen, die sicherstellen sollen, dass der Erwerber bei einem Scheitern oder einer nicht vollständigen oder nicht ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung seine nicht durch entsprechende Leistungen und damit Vergütungsansprüche des Bauträgers verbrauchten Vorauszahlungen zurückerhält (BGH, Urteil vom 29. Januar 2008 - XI ZR 160/07, BGHZ 175, 161 Rn. 16; vgl. auch BGH, Urteil vom 18. Juni 2002 - XI ZR 359/01, BGHZ 151, 147, 153; Urteil vom 2. Mai 2002 - VII ZR 178/01, BauR 2002, 1390, 1391 = NZBau 2002, 499 = ZfBR 2002, 671).
  • BGH, 18.09.2007 - XI ZR 211/06

    Statthaftigkeit der Beweisführung durch ein im selbständigen Beweisverfahren

    a) Eine Bürgschaft gemäß § 7 MaBV sichert jeden Anspruch des Auftraggebers auf Rückgewähr ohne Beschränkung auf bestimmte Ansprüche (Senat BGHZ 162, 378, 381; Senatsurteil vom 22. Oktober 2002 - XI ZR 394/01, NJW-RR 2003, 452, 453) und damit auch den Kostenvorschussanspruch nach § 633 Abs. 3 BGB a.F. (§ 637 Abs. 3 BGB n.F.; vgl. BGH, Beschluss vom 2. Mai 2002 - VII ZR 178/01, WM 2002, 1506, 1507; Urteil vom 12. April 2007 - VII ZR 50/06, WM 2007, 1089, 1093 Tz. 52 und 56).
  • BGH, 24.11.2005 - VII ZR 304/04

    Zulässigkeit eines Aufrechnungs-Vorbehaltsurteils bei gegenseitigen Ansprüchen

    Dazu gehören die Forderung auf Zahlung der Mängelbeseitigungskosten (vgl. BGH, Urteil vom 22. September 2005 - VII ZR 117/03, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt, und Beschluss vom 2. Mai 2002 - VII ZR 178/01, BauR 2002, 1390 = NZBau 2002, 499 = ZfBR 2002, 671) und die Forderung auf Zahlung der Fertigstellungsmehrkosten (vgl. BGH, Urteile vom 23. Juni 2005 - VII ZR 197/03, BauR 2005, 1477 = NZBau 2005, 582 = ZfBR 2005, 673, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt, und vom 18. Juni 2002 - XI ZR 359/01, BGHZ 151, 147).
  • BGH, 22.10.2002 - XI ZR 393/01

    Umfang und Sicherungszweck einer Bürgschaft nach § 7 MaBV

    Wenn diese Nachteile durch die vom Bauträger nach § 7 Abs. 1 MaBV zu stellende Bürgschaft angemessen ausgeglichen werden sollen, so gebietet es der Schutzzweck des § 7 MaBV, den Sicherungsumfang der zu stellenden Bürgschaft weit zu bestimmen (BGH, Beschluß vom 2. Mai 2002 - VII ZR 178/01, WM 2002, 1506, 1507; Senatsurteil vom 18. Juni 2002 - XI ZR 359/01, WM 2002, 1656, 1657).

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß eine "Bürgschaft gemäß § 7 MaBV", wie sie die Beklagte übernommen hat, solche Ansprüche absichert (BGH, Urteile vom 14. Januar 1999 - IX ZR 140/98, WM 1999, 535, 537 und vom 19. Juli 2001 - IX ZR 149/00, WM 2001, 1756, 1758; BGH, Beschluß vom 2. Mai 2002 - VII ZR 178/01, WM 2002, 1506, 1507; Senatsurteil vom 18. Juni 2002 aaO S. 1657).

  • BGH, 18.06.2002 - XI ZR 359/01

    Umfang einer Vertragserfüllungsbürgschaft im Rahmen eines Bauträgervertrages

    Wenn diese Nachteile durch die vom Bauträger nach § 7 Abs. 1 MaBV zu stellende Bürgschaft angemessen ausgeglichen werden sollen, so gebietet es der Schutzzweck des § 7 MaBV, den Sicherungsumfang der zu stellenden Bürgschaft weit zu bestimmen (BGH, Beschluß vom 2. Mai 2002 - VII ZR 178/01, Beschlußabdruck S. 5).
  • BGH, 30.09.2004 - VII ZR 458/02

    Treuwidrigkeit der Berufung des Bürgen auf das Fehlen einer Sicherungsabrede

    Eine Bürgschaft gemäß § 7 MaBV sichert alle Ansprüche, die sich aus einer Störung des Gleichgewichts zwischen den geschuldeten oder geleisteten Zahlungen und dem Wert der geschuldeten oder erbrachten Bautenstände ergeben (BGH, Beschluß vom 2. Mai 2002 - VII ZR 178/01, BauR 2002, 1390, 1391 = ZfBR 2002, 671, 672 = NZBau 2002, 499, 500).
  • BGH, 09.02.2006 - VII ZR 228/04

    Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages mit Bauverpflichtung;

    Die Bürgschaft nach § 7 MaBV sichert die Geldansprüche eines Erwerbers, die sich aus mangelhafter oder unterlassener Erfüllung des Vertrages ergeben können (st. Rechtsprechung; vgl. BGH, Urteile vom 18. Juni 2002 - XI ZR 359/01, BGHZ 151, 147, 151 und vom 22. Oktober 2002 - XI ZR 393/01, BauR 2003, 243 = ZfBR 2003, 141 sowie Beschluss vom 2. Mai 2002 - VII ZR 178/01, BauR 2002, 1390 = ZfBR 2002, 671 = NZBau 2002, 499).
  • BGH, 22.10.2002 - XI ZR 394/01

    Umfang der Bürgschaft nach § 7 MaBV

    Wenn diese Nachteile durch die vom Bauträger nach § 7 Abs. 1 MaBV zu stellende Bürgschaft angemessen ausgeglichen werden sollen, so gebietet es der Schutzzweck des § 7 MaBV, den Sicherungsumfang der zu stellenden Bürgschaft weit zu bestimmen (BGH, Beschluß vom 2. Mai 2002 - VII ZR 178/01, WM 2002, 1506, 1507; Senatsurteil vom 18. Juni 2002 - XI ZR 359/01, WM 2002, 1656, 1657).

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß eine "Bürgschaft gemäß § 7 MaBV", wie sie die Beklagte übernommen hat, solche Ansprüche absichert (BGH, Urteile vom 14. Januar 1999 - IX ZR 140/98, WM 1999, 535, 537 und vom 19. Juli 2001 - IX ZR 149/00, WM 2001, 1756, 1758; BGH, Beschluß vom 2. Mai 2002 - VII ZR 178/01, WM 2002, 1506, 1507; Senatsurteil vom 18. Juni 2002 aaO S. 1657).

  • OLG Hamm, 06.11.2012 - 24 U 45/11

    Pflicht des Käufer zur Rückgabe der Bürgschaft

    Nach dem Vorlagebeschluss des 7. Senats des BGH vom 02.05.2002 (VII ZR 178/01 = NZBau 2002, 499, 500) werden von der Bürgschaft nach § 7 MaBV im Vorauszahlungsfall alle Geldansprüche der Erwerber, die sich aus mangelhafter oder unterlassener Erfüllung des Vertrages ergeben können, gesichert, also alle Anspüche, die sich aus einer Störung des Gleichgewichts zwischen den geschuldeten oder geleisteten Zahlungen und dem Wert der geschuldeten oder erbrachten Bautenstände ergeben.
  • BGH, 10.03.2005 - IX ZR 73/01

    Sicherung der Vorleistung beim Kauf eines bebauten Grundstücks

  • OLG Koblenz, 17.10.2002 - 5 U 263/02

    Rückabwicklung des Kaufs von Eigentumswohnungen; Inanspruchnahme des Bürgen

  • OLG Düsseldorf, 04.11.2003 - 21 U 36/03

    Formularmäßige Vereinbarung einer Vorauszahlungsbürgschaft auf erstes Anfordern

  • OLG Koblenz, 29.05.2008 - 6 U 1042/07

    Geltendmachung von Mängelgewährleistungsansprüchen durch WEG

  • OLG Stuttgart, 31.01.2006 - 12 U 90/04

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Parteifähigkeit bei Geltendmachung von

  • LG Magdeburg, 15.05.2009 - 5 O 738/08
  • LG Aschaffenburg, 06.07.2006 - 2 S 30/06

    Haftet Geschäftsführer für nichtbezahlte Erschließungskosten?

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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 18.09.2003 - 1 Verg 4/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,154
OLG Koblenz, 18.09.2003 - 1 Verg 4/03 (https://dejure.org/2003,154)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18.09.2003 - 1 Verg 4/03 (https://dejure.org/2003,154)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18. September 2003 - 1 Verg 4/03 (https://dejure.org/2003,154)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für das Vorliegen der Unverzüglichkeit einer Rüge; Beachtung der Obliegenheit zur unverzüglichen Rüge für einen in einem weiteren Durchgang entdeckten Vergabeverstoß; Notwendigkeit der Beachtung aller Vergabevorschriften bei Wiederholung eines ...

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Rügeobliegenheit gegenüber Auftraggeber

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    GWB § 107 Abs. 3 S. 1
    Frist für die Anbringung einer Rüge; Obliegenheiten der Bieter bei Wiederholung eines Verfahrensabschnitts

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Rügefrist: In der Regel ein bis drei Tage! (IBR 2003, 695)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2004, 352 (Ls.)
  • BauR 2004, 142 (Ls.)
  • VergabeR 2003, 709
  • ZfBR 2003, 822
 
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Wird zitiert von ... (288)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 27.02.2003 - C-327/00

    Santex

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.09.2003 - 1 Verg 4/03
    Schließlich habe auch der Europäische Gerichtshof (Urteil vom 27. Februar 2003 Rs.C-327/00) darauf hingewiesen, dass Ausschlussfristen nach nationalem Recht nicht dazu führen dürften, eine effektive Überprüfung von Vergabeverstößen zu verhindern.

    Der für die Entscheidung über Fragen der Vereinbarkeit nationaler Rechtsvorschriften mit dem Gemeinschaftsrecht zuständige Europäische Gerichtshof hat jedoch bereits in zwei Entscheidungen klargestellt, dass die Festsetzung angemessener Ausschlussfristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen als Anwendungsfall des Prinzips der Rechtssicherheit grundsätzlich dem sich aus der Richtlinie ergebenden Effektivitätsgebot genügt und auch für den Fall der Fristversäumung vorgesehene Sanktionen wie die Präklusion mit den Zielen der Richtlinie und dem Grundsatz der Rechtssicherheit in Einklang stehen (EuGH Rs.C-470/99 NZBau 2003, 162, 166 Rdn. 75 - 78; Rs.C-327/00 NZBau 2003, 284, 286 Rdn. 50 - 52).

    Nur für einen speziellen Ausnahmefall, in dem der öffentliche Auftraggeber durch sein Verhalten dem Bieter die Wahrnehmung der vorgesehenen Rechtsschutzmöglichkeit unmöglich gemacht oder übermäßig erschwert hat, hat der Europäische Gerichtshof eine Verpflichtung der nationalen Gerichte erkannt, die auf der Verletzung von Gemeinschaftsrecht beruhenden, zur Stützung eines Rechtsbehelfs geltend gemachten Rügen zuzulassen, indem sie ggf. von einer nach nationalem Recht bestehenden Möglichkeit Gebrauch machen, die nationalen, zum Ausschluss der Rügen führenden Präklusionsvorschriften außer Anwendung zu lassen (EuGH Rs.C-327/00 a.a.O.).

  • OLG Düsseldorf, 13.04.1999 - Verg 1/99

    Rechtsschutz für Bieter nach dem neuen Vergaberechtsänderungsgesetz: Erstes

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.09.2003 - 1 Verg 4/03
    Zitierungen zu Leitsatz 1: Festhaltung OLG Koblenz, 25. Mai 2000, 1 Verg 1/00, NZBau 2000, 445; Abgrenzung OLG Düsseldorf, 13. April 1999, Verg 1/99, NZBau 2000, 45.

    Eine Rügefrist von zwei Wochen, die in der Rechtsprechung als Obergrenze anerkannt wird (OLG Düsseldorf NZBau 2000, 45), kann einem Unternehmen allenfalls dann zugestanden werden, wenn eine verständliche Abfassung der Rüge durch eine schwierige Sach- und/oder Rechtslage erschwert wird und die Inanspruchnahme fachkundiger Hilfe erfordert (Senat a.a.O.; vgl. dazu auch Noch BB 1999, 1081).

  • OLG Koblenz, 25.05.2000 - 1 Verg 1/00

    Antragsbefugnis ohne Angebotsabgabe; Unverzüglichkeit der Rüge nach § 107 Abs. 3

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.09.2003 - 1 Verg 4/03
    Zitierungen zu Leitsatz 1: Festhaltung OLG Koblenz, 25. Mai 2000, 1 Verg 1/00, NZBau 2000, 445; Abgrenzung OLG Düsseldorf, 13. April 1999, Verg 1/99, NZBau 2000, 45.

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. nur Senatsbeschluss NZBau 2000, 445), dass angesichts der kurzen Fristen, die im Vergaberecht allgemein gelten, die Rüge grundsätzlich binnen ein- bis drei Tagen erfolgen muss (Bechtold, GWB, § 107 Rdn. 2).

  • OLG Saarbrücken, 29.05.2002 - 5 Verg 1/01

    Fehlende Angaben nach der VOB/A und zwingender Ausschluss

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.09.2003 - 1 Verg 4/03
    Das wäre dann anzunehmen, wenn die Vergabestelle von vornherein eindeutig zu erkennen gegeben hätte, dass sie unumstößlich an ihrer Entscheidung festhalten wird, sie also unter keinen Umständen, auch nicht auf Rüge eines der Bieter hin, gewillt ist, einen vorliegenden Verfahrensverstoß abzustellen (SaarlOLG VergabeR 2002, 493, 496; OLG Stuttgart NZBau 2001, 462, 463 m.w.N.).

    dd) Anders als ein von Anfang an nicht vorhandener Abhilfewillen der Vergabestelle ist der hier spätestens nach Erhalt des Vorabinformationsschreibens vom 8. April 2003 eingetretene Wegfall jeglicher Erfolg versprechenden Spekulationsmöglichkeit des Bieters kein Grund, unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben oder durch eine Auslegung der Rügevorschrift nach ihrem Sinn und Zweck den Bieter von seiner Pflicht zur unverzüglichen Rüge zu entbinden (anders SaarlOLG VergabeR 2002, 493, 495 und Beschluss vom 8. Juli 2003 -5 Verg 5/02-).

  • OLG Saarbrücken, 08.07.2003 - 5 Verg 5/02

    Öffentliche Auftragsvergabe: Ausschluss eines Bieters wegen fehlender Eignung bei

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.09.2003 - 1 Verg 4/03
    dd) Anders als ein von Anfang an nicht vorhandener Abhilfewillen der Vergabestelle ist der hier spätestens nach Erhalt des Vorabinformationsschreibens vom 8. April 2003 eingetretene Wegfall jeglicher Erfolg versprechenden Spekulationsmöglichkeit des Bieters kein Grund, unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben oder durch eine Auslegung der Rügevorschrift nach ihrem Sinn und Zweck den Bieter von seiner Pflicht zur unverzüglichen Rüge zu entbinden (anders SaarlOLG VergabeR 2002, 493, 495 und Beschluss vom 8. Juli 2003 -5 Verg 5/02-).

    Als unverzüglich i.S.d. § 107 Abs. 3 S. 1 GWB gelte der Nachprüfungsantrag dann, wenn er nicht später als zwei Wochen nach Erhalt der Vorabinformation bei der Vergabekammer eingehe und - wie sich aus der jüngsten der zitierten Entscheidungen des Saarländischen Oberlandesgerichts (Beschluss vom 8. Juli 2003 - 5 Verg 5/02 - S. 10, 2. Abs. a.E.) ergibt - darüber hinaus die Antragsschrift der Gegenseite noch innerhalb dieser Zweiwochenfrist zugestellt worden sei.

  • EuGH, 12.12.2002 - C-470/99

    Universale-Bau u.a.

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.09.2003 - 1 Verg 4/03
    Der für die Entscheidung über Fragen der Vereinbarkeit nationaler Rechtsvorschriften mit dem Gemeinschaftsrecht zuständige Europäische Gerichtshof hat jedoch bereits in zwei Entscheidungen klargestellt, dass die Festsetzung angemessener Ausschlussfristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen als Anwendungsfall des Prinzips der Rechtssicherheit grundsätzlich dem sich aus der Richtlinie ergebenden Effektivitätsgebot genügt und auch für den Fall der Fristversäumung vorgesehene Sanktionen wie die Präklusion mit den Zielen der Richtlinie und dem Grundsatz der Rechtssicherheit in Einklang stehen (EuGH Rs.C-470/99 NZBau 2003, 162, 166 Rdn. 75 - 78; Rs.C-327/00 NZBau 2003, 284, 286 Rdn. 50 - 52).
  • OLG Koblenz, 15.05.2003 - 1 Verg 3/03

    Vergaberecht: Leistungsverzeichnis keine Bekanntgabe; Präklusion einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.09.2003 - 1 Verg 4/03
    Sie ist gemäß den Ausführungen zu 1. präkludiert und darf damit auch von Amts wegen weder unmittelbar noch mittelbar wieder aufgegriffen werden (Senat, Beschluss vom 15. Mai 2003 - 1 Verg 3/03 - m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 22.08.2000 - Verg 9/00

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.09.2003 - 1 Verg 4/03
    Das Oberlandesgericht Düsseldorf (Beschluss vom 22. August 2000 - Verg 9/00 -) führt dazu in Übereinstimmung mit der Senatsrechtsprechung zutreffend aus:.
  • OLG Koblenz, 05.06.2003 - 1 Verg 2/03

    Vergabenachprüfungsverfahren: Verspätete Rüge des Vergaberechtsverstoßes

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.09.2003 - 1 Verg 4/03
    Dass ein Zeitraum von zwei Wochen nur die äußerste Zeitgrenze für die Unverzüglichkeit einer Rüge bilden kann, ergibt sich im Übrigen auch aus § 13 VgV, der innerhalb einer Zweiwochenfrist ab Erhalt der Vorabinformation dem nicht berücksichtigten Bieter nicht nur die vorschriftsmäßige Rüge eines Vergabefehlers, sondern auch die Stellung eines Nachprüfungsantrags abverlangt und zwar so rechtzeitig, dass der Antrag vor Fristablauf noch zugestellt und damit der endgültige Rechtsverlust durch Zuschlagserteilung an einen Konkurrenten verhindert werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 5. Juni 2003 - 1 Verg 2/03 -).
  • BGH, 14.12.1999 - 5 AR (VS) 2/99

    Vorlagepflicht bei Abweichung; Gefährdung von Sicherheit und Ordnung der Anstalt

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.09.2003 - 1 Verg 4/03
    Eine Entscheidungsdivergenz ergibt sich deshalb nicht (vgl. BGH NStZ 2000, 222).
  • OLG Stuttgart, 11.07.2000 - 2 Verg 5/00

    Beginn der Beschwerdefrist im Nachprüfungsverfahren; Übersendung der Entscheidung

  • BGH, 23.02.1977 - IV ARZ (Vz) 2/77

    Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses - Abweichung von einer Entscheidung des

  • OLG Düsseldorf, 13.04.2016 - Verg 52/15

    Ausschließung eines Angebots wegen eines Fehlers bei Anbringung der

    Gibt der Auftraggeber danach zu erkennen, dass von seiner Entscheidung unter keinen Umständen abrücken zu wollen, kann die Rügeobliegenheit ausnahmsweise entfallen (OLG Düsseldorf VergabeR 2005, 364, juris Rn. 48; OLG Koblenz VergabeR 2003, 709, 714).
  • OLG Schleswig, 22.01.2019 - 54 Verg 3/18

    Wann führt ein Nebenangebot zu einer "gleichwertigen" Leistung?

    Insbesondere eine unterbliebene Rüge fehlender Mindestanforderungen zu (zugelassenen) Nebenangeboten führt dazu, dass ein Bieter unter diesem Gesichtspunkt die Erteilung des Zuschlags auf ein konkurrierendes Nebenangebot und die diesem vorausgegangene Wertung nicht mehr in zulässiger Weise zur Nachprüfung stellen kann (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 11.02.2010, 13 Verg 16/09, VergabeR 2010, 669; OLG Koblenz, Beschl. v. 18.09.2003, 1 Verg 4/03, ZfBR 2003, 822).

    Eine Ausnahme mag gelten, wenn die Vergabestelle von vornherein jede Korrektur des Vergabeverfahrens ablehnt (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 18.09.2003, 1 Verg 4/03, ZfBR 2003, 709 [Rn. 59]).

    Gerade dies kann von der Beschwerdegegnerin indes wegen der Rügepräklusion gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB nicht mehr in zulässiger Weise zur Nachprüfung gestellt werden (OLG Celle, Beschl. v. 11.02.2010, 13 Verg 16/09, VergabeR 2010, 669 ff.; OLG Koblenz, Beschl. v. 18.09.2003, 1 Verg 4/03, VergabeR 2003, 709; KG Berlin, Beschl. v. 17.10.2002, 2 KartVerg 13/02, VergabeR 2003, 50 ff. [Ls. 1]; Summa, a.a.O., Rn. 332).

  • VK Niedersachsen, 01.12.2011 - VgK-53/11

    Ermittlungsverfahren gegen den Geschäftsführer eines potenziellen öffentlichen

    Als unverzüglich in diesem Sinne gilt grundsätzlich ein Zeitraum innerhalb von ein bis drei Tagen nach positiver Kenntnisnahme (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 18.09.2033, Az.: 1 Verg 4/03; Bechtold, GWB, § 107, Rz. 2).

    Bei Beteiligung einer Personengesellschaft oder juristischen Personen kommt es mithin nicht auf das Unternehmen selbst, sondern auf die für das Unternehmen verantwortlich handelnden Personen - wie vorliegend auf die Geschäftsführerinnen der Antragstellerin -an (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.07.2005 - Verg 42/05; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.12.2008 - 1 Verg 4/03; Müller-Wrede, a.a.O., § 6 EG, Rdnr. 61).

    Der Auftraggeber ist vielmehr bereits bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte zu einem Ausschluss berechtigt (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.12.2003 - 1 Verg 4/03 = ZfBR 2004, S. 490; VK Düsseldorf, Beschluss vom 13.03.2006 - VK08/2006-L ; für die Zulässigkeit einer über den konkreten Angebotsausschluss hinausgehenden Vergabesperre KG, Urteil vom 17.01.2010 - 2 U 4/06 Kart, zitiert nach ibr-online).

    Auch das Vorliegen einer Anklageschrift oder eines Eröffnungsbeschlusses muss daher nicht abgewartet werden (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.12.2003 - 1 Verg 4/03 ; OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.06.2004 - 11 Verg 6/04; Müller-Wrede, a.a.O., § 6 EG, Rdnr. 67).

    Informationen müssen sich aus seriösen Quellen ergeben, so dass der Verdacht eine gewisse Erhärtung erfährt (vgl. BGH, Urteil vom 26.10.1999 - X ZR 30/98 ; Saarländisches OLG, Beschluss vom 29.12.2003 - 1 Verg 4/03 ; Hausmann/von Hoff in: Kulartz/Marx/Portz/Prieß, VOL/A, 2. Auflage, § 6 EG, Rdnr. 111).

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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 11.09.2003 - WVerg 7/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,1655
OLG Dresden, 11.09.2003 - WVerg 7/03 (https://dejure.org/2003,1655)
OLG Dresden, Entscheidung vom 11.09.2003 - WVerg 7/03 (https://dejure.org/2003,1655)
OLG Dresden, Entscheidung vom 11. September 2003 - WVerg 7/03 (https://dejure.org/2003,1655)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unzulässigkeit eines Nachprüfungsbegehrens im Vergabeverfahrens auf Grund von Verwirkung; Geltung des Grundsatzes von Treu und Glauben für den nicht an eine förmliche Frist gebundenen Nachprüfungsantrag; Vertrauensschutz der Vergabestelle bei Verstreichen einer längeren ...

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Verwirkter Nachprüfungsantrag

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    GWB § 107 Abs. 3
    Verwirkung eines Nachprüfungsbegehrens; Zuordnung eines Rügeschreibens zu einem Bieter

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bieter kann sein Antragsrecht verwirken! (IBR 2004, 386)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2004, 352 (Ls.)
  • ZfBR 2004, 206 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Dresden, 06.06.2002 - WVerg 4/02

    Begründungserfordernis; Nachprüfungsauftrag; Ausschlussfristen

    Auszug aus OLG Dresden, 11.09.2003 - WVerg 7/03
    Die Beschwerde ist zulässig; sie entspricht insbesondere (nach Maßgabe der Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 06.06.2002, WVerg 4/02) unter Einbeziehung der mit dem Beschwerdeschriftsatz eingereichten Anlagen den an eine Beschwerdebegründung i.S.d. § 117 GWB zu stellenden Anforderungen.
  • VK Sachsen, 04.08.2003 - 1/SVK/096-03

    Keine rechtzeitige Rüge: Nachprüfungsantrag unzulässig!

    Auszug aus OLG Dresden, 11.09.2003 - WVerg 7/03
    Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 12.08.2003 wird der Beschluss der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen vom 04.08.2003 - 1/SVK/96-03 - aufgehoben.
  • OLG Celle, 29.10.2009 - 13 Verg 8/09

    Pflicht des Auftraggebers zur Ausschreibung einer Vertragsänderung;

    Selbst wenn man die positive Kenntnis der Geschäftsführer der Antragstellerin von einer durchgeführten Auftragserweiterung des ursprünglichen Entsorgungsvertrages bereits im März 2008 aufgrund der im wettbewerbsrechtlichen Verfahren vor dem Landgericht L. zwischen der ebenfalls von ihnen als Geschäftsführer vertretenen Schwestergesellschaft der Antragstellerin und der Beigeladenen gewechselten Schriftsätze unterstellte, aus denen sich ergab, dass die Beigeladene nicht eigenständig gehandelt hat, sondern durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur Sammlung der PPK-Abfälle mittels blauer Tonne beauftragt worden war, hatte die Antragstellerin ihr Recht auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens im April 2009 nicht verwirkt (vgl. dazu OLG Dresden, Beschluss vom 11. September 2003 - WVerg 7/03, zitiert nach juris Tz. 26 ff.).
  • OLG Dresden, 03.12.2003 - WVerg 15/03

    Spielraum bei Verhandlungsverfahren nach VOL/A; Identität des

    Mit Schreiben vom 03.07.2003 beanstandete die Antragstellerin (zur Zurechnung des Rügeschreibens an diese vgl. den Senatsbeschluss vom 11.09.2003, WVerg 7/03) u. a., mit dem in Aussicht genommenen Zuschlag solle an die Beigeladene nicht der ausgeschriebene Auftrag, sondern - in Gestalt einer veränderten Konfiguration der zu errichtenden Entsorgungsanlage - ein davon abweichendes Projekt vergeben werden.

    Schließlich verhalte sich die Antragstellerin mit dieser Beanstandung auch treuwidrig; denn sie habe - was im Ansatz zutrifft - ein ebenfalls auf eine mechanische Restabfallaufbereitung beschränktes und hinsichtlich der dabei in die Anlage einzubringenden Abfallstoffströme sogar hinter dem Schlussangebot der Beigeladenen noch zurückbleibendes Nebenangebot 1 abgegeben, dessen Einbeziehung in die Verhandlungen mit der Antragsgegnerin sie mit einem Rügeschreiben vom 16.10.2002 mit Erfolg durchgesetzt habe (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 11.09.2002, WVerg 7/03).

  • OLG Frankfurt, 07.09.2004 - 11 Verg 11/04

    Vergabeverfahren: Notwendige Ausschreibung von Müllentsorgungsleistungen bei

    Zwar kann ein Nachprüfungsbegehren grundsätzlich auch unter dem Gesichtspunkt der Verwirkung unzulässig sein, wenn beispielsweise zwischen einer Rüge und der späteren Einleitung des Vergabekontrollverfahrens eine lange Zeit verstreicht, der Auftraggeber hieraus nach Treu und Glauben den Schluss ziehen durfte, die Beanstandung werde nicht weiterverfolgt, und er sich im weiteren Verlauf des Verfahrens darauf eingerichtet hat (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 11.09.2003, WVerg 07/03).
  • OLG Dresden, 06.04.2004 - WVerg 1/04

    Rügefrist; Fehlen geforderter Angaben; Ermessensreduzierung; Wertungskriterien

    Der Senat weist in diesem Zusammenhang zum wiederholten Male darauf hin, dass die Rügefrist des § 107 Abs. 3 S. 1 GWB nach seiner ständigen Rechtsprechung jedenfalls nicht in der Regel zwei Wochen beträgt (vgl. etwa den Senatsbeschluss vom 11.09.2003, WVerg 0007/03, Umdruck S. 9 ff).
  • OLG Karlsruhe, 13.06.2008 - 15 Verg 3/08

    Verkauf eines Gemeindegrundstücks mit Bauverpflichtung: Ausschreibungspflichtige

    Es entspricht der vergaberechtlichen Rechtsprechung und Literatur, dass eine späte Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gegen Treu und Glauben verstoßen kann, wenn der Rechtschutz Begehrende erst dann Rechtsmittel einlegt, wenn der Gegner und die sonstigen Beteiligten nicht mehr mit einem Verfahren rechnen (vgl. OLG Dresden, NZBau 2004, 352 - Jurisausdruck Rn. 27; OLG Frankfurt, NZBau 2004, 692 unter ll 1c; OLG Düsseldorf, VergabeR 2008, 229 - Jurisausdruck Rn. 54; Reidt in Reidt/Stickler/Glahs, Vergaberecht, 2. Auflage, § 107 Rn 40; Weyand, IBR-online - Kommentar Vergaberecht, Stand 09. Januar 2008, § 107 GWB, Rz. 16.3.7.4; Wagner/Görs, NVwZ 2007, 900, 902).
  • OLG Düsseldorf, 19.07.2006 - Verg 26/06

    Vergaberecht: Unzulässige De-facto-Vergabe eines öffentlichen

    Eine Verwirkung des Antragsrechtes kommt schließlich auch nicht deswegen in Betracht, weil die Antragsgegnerin angesichts einer langen Zeitspanne zwischen unbeanstandeter Hinnahme einer Direktvergabe und Rüge sowie zwischen Rüge und Einleitung des Nachprüfungsverfahrens nach Treu und Glauben den Schluss ziehen durfte, die Beanstandung werde nicht mehr erhoben und sie sich darauf eingerichtet hat (vgl. OLG Frankfurt, NZBau 2004, 692, 693; OLG Dresden, NZBau 2004, 352).
  • VK Sachsen-Anhalt, 03.07.2008 - VK 2 LVwA LSA-05/08

    Losentscheid im VOF-Verfahren nur ausnahmsweise!

    Dies wäre nur dann gegeben, wenn zwischen der Rüge und dem Nachprüfungsverfahren eine längere Zeit verstrichen ist und der Auftraggeber daraus nach Treu und Glauben den Schluss ziehen konnte, dass die Beanstandungen nicht weiter verfolgt werden (vgl. OLG Dresden, vom 11.09.2003 - WVerg 0007/03).
  • LG Leipzig, 24.01.2007 - 6 HKO 1866/06

    Begründung von Schadensersatzanspruch durch de-facto-Vergabe?

    Nach dem Beschluss des Vergabesenates des Oberlandesgerichts Dresden vom 11.09.2003 - WVerg 7/03 -, mit welchem das Verfahren zur Entscheidung über die sachliche Berechtigung des von der Klägerin erhobenen Nachprüfungsbegehrens zunächst an die Vergabekammer zurückverwiesen wurde, konnte die Beklagte jedenfalls zu diesem Zeitpunkt von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Firma H... ausgehen.
  • VK Niedersachsen, 17.05.2005 - VgK-16/05

    Abschluss von Verträgen zur Teilprivatisierung der Stadtreinigung im Rahmen eines

    Zur Begründung dieser Auffassung verweist sie u.a. auf den Beschluss des OLG Dresden vom 11.09.2003, Az. WVerg 0007/03.

    Auch für den hier gegebenen Fall der de-facto-Vergabe kann es potenziellen Bietern nach der Rechtsprechung des OLG Dresden (Beschluss vom 11.09.2003, Az. WVerg 0007/03) und der VK Brandenburg (Beschluss vom 10.02.2003, Az. VK 80/02) zugemutet werden, nachdem sie Informationen erlangt haben, die das Unterlassen eines Vergabeverfahrens bedeuten, unverzüglich nach Kenntniserlangung zu rügen und die Vergabekammer anzurufen, wenn sie die Durchführung eines Vergabeverfahrens erzwingen wollen.

  • VK Sachsen, 15.10.2003 - 1/SVK/096-03

    Ist eine Nachverhandlung über technische Änderungen zulässig?

    Nach mündlicher Verhandlung vom 28.08.2003 hob das Oberlandesgericht Dresden, Vergabesenat, mit Beschluss vom 11.09.2003, Az. WVerg 0007/03, den Beschluss der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen vom 4.08.2003 auf.

    Mit Beschluss vom 11.09.2003, Az. WVerg 0007/03, hat das Oberlandesgericht Dresden, Vergabesenat, die Zulässigkeit des Antrages beschränkt auf die Frage der Identitätsabweichung zwischen Ausschreibungsinhalt und beabsichtigter Vergabeentscheidung festgestellt.

  • VK Sachsen, 07.01.2008 - 1/SVK/077-07

    Teststellung bei IT-Ausschreibungen

  • VK Sachsen, 13.08.2009 - 1/SVK/034-09

    Wann liegt eine Dienstleistungskonzession vor?

  • VK Sachsen, 05.05.2009 - 1/SVK/009-09

    Keine nachträgliche Festlegung von Unterkriterien und Bewertungsmatrix

  • VK Rheinland-Pfalz, 16.07.2007 - VK 26/07

    Was ist unter dem Begriff "Ausführungsfrist" zu verstehen?

  • VK Saarland, 24.10.2008 - 3 VK 02/08

    Dringlichkeit aufgrund finanzieller Erwägungen

  • VK Saarland, 09.03.2007 - 3 VK 01/07

    Keine schrittweise Konfrontation mit neuen Auftragskriterien!

  • VK Schleswig-Holstein, 02.02.2005 - VK-SH 1/05

    Ausschluss wegen unzulässiger Wettbewerbsbeschränkung

  • OLG Frankfurt, 07.09.2004 - 11 Verg 12/04

    Führt Beauftragung einer Nachbarkommune aus dem Vergaberecht heraus?

  • VK Sachsen, 12.03.2010 - 1/SVK/056-09

    Keine Rügepflicht bei de-facto-Vergabe

  • VK Brandenburg, 30.09.2008 - VK 30/08

    Übertragung des Vergabeverfahrensrisikos auf Bieter ist unzulässig!

  • VK Bund, 19.11.2008 - VK 1-135/08

    Abschluss von Rahmenrabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V

  • VK Bund, 19.11.2008 - VK 1-126/08

    Rahmenrabattverträge: Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem

  • VK Saarland, 24.10.2008 - 3 VK 01/08

    Rekommunalisierung und Vergaberecht

  • VK Sachsen, 10.06.2008 - 1/SVK/026-08

    Fehlende Dokumentation im VOF-Verfahren

  • VK Köln, 01.04.2008 - VK VOB 3/08

    Kommunale Grundstückskaufverträge ausschreibungspflichtig?

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 12.04.2005 - 1 VK 2/05

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rüge in einem Nachprüfungsantrag; Fehlender

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 20.03.2012 - 1 VK 1/11

    Ersatz des Vertrauensschadens erfordert "echte Zuschlagschance"!

  • VK Sachsen, 01.06.2006 - 1/SVK/045-06

    Rüge nur eines Mitglieds einer Bietergemeinschaft nicht ausreichend!

  • VK Rheinland-Pfalz, 07.02.2006 - VK 44/05

    Vergabeverfahren für ein Bauvorhaben bezüglich die Lieferung und den Einbau von

  • VK Brandenburg, 21.11.2005 - 1 VK 67/05

    Zeitpunkt der Rüge

  • VK Sachsen, 31.01.2005 - 1/SVK/144-04

    Unterschrift lediglich des Prokuristen kein Ausschlussgrund mehr!

  • VK Sachsen, 08.07.2004 - 1/SVK/042-04

    Alternativfabrikat: Gleichwertigkeitsnachweis mit Angebot notwendig

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